Sinnstiftend investieren
Du willst nicht mit uns wohnen und findest das Projekt aber gut, dann gibt es zwei Möglichkeiten uns zu unterstützen:
A :: als investierendes Mitglied
(mit Mitgliedschaft in der Genossenschaft)
genauere Infos
oder
B :: mit einem Nachrangdarlehen/Kredit
(ohne Mitgliedschaft in der Genossenschaft)
genauere Infos
Für beide Formen kannst Du/können Sie sich hier eine Beitritserklärung downloaden, um das Projekt zu unterstützen.
Nimm gern Kontakt mit uns auf (email: wohnraumstadt@gmail.com) oder lade hier die Downloads:
Download: Betrittserklärung als investierendes Mitglied
Download: Bereitstellung eines Nachrangdarlehens/Direktkredites
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Wie geht das? – Die grundsätzliche Idee!
Die Übernahme von Geschäftsanteilen als Mitglied der Genossenschaft oder die Vergabe eines Nachrangdarlehen/Kredit an die Genossenschaft ist eine Form von lokaler und sozialer Geldanlage, mit der Du ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes genossenschaftliches Wohnprojekt mit günstigem und barrierearmem Wohnraum fördern kannst.
Unser Finazierungsmodell setzt sich aus folgenden Anteile zusammen:
Genossenschaftsanteile + Nachrangdarlehen + Bankkredit + KfW-Förderung
Erstens für den Kauf, zweitens für die Renovierung des ensemblegeschützten Bestandsgebäudes (Meiningerhaus) und drittens für den Neubau ist eine Finanzierung mittels eines Bankkredits, der Übernahme von Geschäftsanteilen durch investierende und bewohnende Mitglieder der Genossenschaft sowie Nachrangdarlehen vorgesehen.
Ein KfW 70 und KfW 40 Standard ist für die energieeffiziente Sanierung, bzw. für den Neubau angestrebt und wird entsprechend gefördert. Der Bankkredit und die Nachrangdarlehen werden über die Jahre mit den Nutzungsentgelten der Bewohner:innen getilgt. Investierende Mitglieder der Genossenschaft werden an den Gewinnen der Genossenschaft beteiligt und Ihre Geschäftsanteile mit mindestens 1 % verzinst. Langfristig gesehen können nach Abzahlung der Kredite günstigere Nutzungsentgelte angeboten werden bzw. in weitere Projekte investiert werden, die ebenfalls fairen, selbstverwalteten Wohnraum schaffen.
A: Übernahme von Geschäftsanteilen: der wichtigste Finanzierungsbaustein
Mit dem Beitritt in die Genossenschaft werden Geschäftsanteile übernommen. Als investierendes, aber nicht dort wohnen wollendes Mitglied kannst Du die Genossenschaft finanziell unterstützen, aber auch aktiv zur Gestaltung des solidarischen Wohnprojektes beitragen. Mitglieder sind Träger und Nutzer der genossenschaftlichen Einrichtung und deren Gemeinschaft. Die Summe der übernommenen Geschäftsanteile gilt als Eigenkapital der Genossenschaft, also eine Art Sicherheit für die Bank. Die Zinsen und die Tilgung eines Bankkredits erfordern höhere Nutzungsentgelte – je größer also die Einlagen der Genossenschaftler:innen, desto eher erreichen wir das Ziel, günstigen Wohnraum anbieten zu können.
Was heißt das konkret?
- Investierende Mitglieder erhalten Zinsen auf ihre Einlagen, die sich nach dem Stand der Geschäftsguthaben am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres berechnen. Sie sind im zur Prüfung vorgelegten Geschäftsplan kalkuliert mit 2%. Eine Mindestverzinsung von 1% ist festgelegt.
- Die Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre zum Ende eines Jahres. Sie verkürzt sich um die Dauer der Mitgliedschaft bis zu einer Mindestkündigungsfrist von zwei Jahren.
B: Nachrangdarlehen: der zweitwichtigste Finanzierungsbaustein
Nachrangdarlehen sind Kredite, die von Privatpersonen direkt an uns verliehen werden. Auch mit einem Nachrangdarlehen können Sie die WoQua e. G. unterstützen. Je höher das Kapital der Genossenschaft ist, desto eher wird das Ziel erreichbar, günstigen Wohnraum anbieten zu können.
Was heißt das konkret?
- Dazu wird zwischen den Kreditgebenden und der WoQua e. G. ohne Umweg über eine Bank ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Es entstehen keine Gebühren. Im Rahmen des Vertrags können folgende Punkte individuell festgelegt werden:
- Die Kredithöhe liegt typischerweise bei 1.000 bis 15.000 Euro. So steht das Projekt immer auf vielen Füßen.
- Der Zinssatz liegt zwischen 0,0% und 1,5%. Mit einem niedrig- oder unverzinsten Kredit unterstützen Sie zusätzlich das Projekt.
- Der Kredit kann unbefristet oder befristet mit einem festgelegten Enddatum gewährt werden. Die Kündigungsfrist kann gemeinsam festgelegt werden. Kreditverträge mit einer langen Laufzeit und langen Kündigungsfristen ermöglichen größere Planungssicherheit und halten gleichzeitig den Verwaltungsaufwand gering. Durch die hohe Streuung mit vielen kleinen Krediten, ist das Projekt in der Lage, auf Kündigungswünsche der Gläubiger schnell zu reagieren.
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zusätzliche Hinweise zur Transparenz und Rechtlichem
Maximale Transparenz
Mitglieder bekommen einen jährlichen Bericht über die Bilanzen und die Lage der Genossenschaft. Jeweils am Anfang eines neuen Jahres erhalten Sie als Nachrangdarlehen-Bereitsteller:in Ihren Kontoauszug. Auf Wunsch erhalten Sie Einsicht in die Jahresabschlüsse.
Mit unserem Newsletter informieren wir Dich regelmäßig über den Baufortschritt und die Entwicklung unseres Projekts. Außerdem kannst Du bei Fragen jederzeit gerne auf uns zukommen.
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Rangrücktrittsklausel und Risiken
Nachrangdarlehen enthalten eine qualifizierte Rangrücktrittklausel. Das bedeutet, dass unter Umständen Darlehen und Zinsen nicht direkt ausgezahlt werden müssen, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig werden würde. Dann muss vor der Auszahlung z.B. erst eine alternative Finanzierung gefunden werden. Im Extremfall kann also ein Nachrangdarlehen nur zum Teil oder gar nicht ausbezahlt werden, weil zunächst der Bankkredit und die Forderungen von nicht-nachrangigen Gläubiger*innen (den Banken) bedient werden müssen. Dasselbe gilt für Mitglieder: Im Falle einer (drohenden) Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der WoQua e. G. müssen zunächst die nicht nachrangigen Forderungen (z.B. von Banken) bedient werden und erst danach die Geschäftsguthaben. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass der Geschäftsanteil dabei verloren geht und ein Totalverlust entsteht. Wir wollen ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Investition mit Risiken verbunden ist und bei einer Insolvenz der Verlust des angelegten Geldes drohen kann. Gleichzeitig möchten wir aber betonen, dass es extrem selten ist, dass Genossenschaften Insolvenz anmelden müssen. Unser Geschäfts- und Finanzierungsplan wird vom Verband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften (PkmG e.V. in Berlin) und der Bank auf Herz und Nieren geprüft.
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Rechtliches
Die Annahme von Nachrangdarlehen unterliegt den Regelungen des Vermögensanlagegesetzes. Die WoQua e. G. bietet verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Im Rahmen neuer Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000,- Euro angeboten. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
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Mehr Informationen
Sie wollen uns mit einem Nachrangdarlehen unterstützen? Sie haben weitere Fragen zu unserem Projekt und Nachrangdarlehen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns über einen Austausch.