Im einem gemeinschaftlichen Planungsprozess soll ein Gebäudekomplex entstehen, der Alt und Neu verbindet und der möglichst viele Interessen der späteren Bewohner und Bewohnerinnen berücksichtigt, darunter auch den Wunsch nach Gemeinschaftsflächen und -räumen.
Die künftige Bauweise ist noch nicht in allen Details festgelegt. Im Moment wird davon ausgegangen, dass ein verbindender Gebäudekomplex errichtet wird. Energie zum Heizen und für Warmwasser soll aus erneuerbaren Quellen kommen, d.h. es ist zur Stromgewinnung eine Photovoltaikanlage mit Speicher auf dem südausgerichteten Dach des Neubaus und entweder Fernwärme oder eine/mehrere Wärmepumpen als Wärmequelle geplant. Die genaue Bauweise, die architektonischen und technischen Pläne sind gerade im Entstehen. Wir stellen uns auf einen längeren intensiven und spannenden Planungsprozess ein.
Eine Basiskonzeption zur Bauweise sieht, Stand jetzt, Folgendes vor:
Konstruktion: Massivbauweise
- Gründung: Stahlbeton
- Außenwand: Holz oder Mauerwerk
- Fassade: mineralischer Putz
- Innenwände: Kalksandstein verputzt, Trockenbauwände
- Fenster: Kunststofffenster, 3-fach-Verglasung
- Decken: Trittschalldämmung, schwimmender Estrich
- Dach: Satteldach aus Holz und Ziegel
Oberflächen:
- Bodenbelag der Wohnungen: Laminat oder vergleichbare Qualität
- Bäder und WC: Boden und Wände (nach Erfordernis) gefliest
- Wände und Decken: weiß gestrichen
Allgemeine Merkmale:
- Schwellenloser Ausgang auf die Balkone
- Erhöhter Schallschutz nach DIN
- Niedrigenergiebauweise KfW 40
Grundrissplanung:
- Flexible Grundrissgestaltung im Rahmen der baulichen Möglichkeiten
- Unterschiedliche Wohnungsgrößen
- Das Trennen und Zusammenlegen von Wohnungen soll eine dauerhafte Flexibilität ermöglichen
- alle Wohnungen verfügen über Balkon oder Terrasse
- Sonderformen des gemeinschaftlichen Wohnens (z. B. Clusterwohnung) sind möglich
- Gemeinschaftsflächen sind vorgesehen (Art, Größe und Lage nach Abstimmung)
Hier ist noch nichts in Stein gemeißelt! Daher: Änderungen in der Qualität aufgrund technischer oder gesetzlicher Vorgaben sind vorbehalten.